Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Was Website-Betreiber wissen müssen
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Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Was Website-Betreiber wissen müssen

Das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt 2025 in Kraft. Erfahren Sie, welche Unternehmen betroffen sind und welche Anforderungen an Ihre Website gestellt werden.

6 Min. Lesezeit1. März 2026

Das digitale Zeitalter hat die Art und Weise, wie wir leben, arbeiten und kommunizieren, revolutioniert. Doch während viele von uns die Vorteile des Internets als selbstverständlich ansehen, stoßen Menschen mit Behinderungen oft auf digitale Barrieren. Um diese Hürden abzubauen und eine inklusivere digitale Landschaft zu schaffen, tritt in Deutschland bald ein neues, wegweisendes Gesetz in Kraft: das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Für Website-Betreiber ist es von entscheidender Bedeutung, die neuen Regelungen zu verstehen und rechtzeitig umzusetzen. In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie über das BFSG wissen müssen.

Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, das am 28. Juni 2025 vollständig in Kraft tritt, ist die deutsche Umsetzung des European Accessibility Act (EAA), einer EU-Richtlinie zur Stärkung der Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen. Ziel des Gesetzes ist es, den Binnenmarkt zu harmonisieren und sicherzustellen, dass alle Menschen, unabhängig von ihren körperlichen oder kognitiven Fähigkeiten, gleichberechtigten Zugang zu digitalen Angeboten haben.

Die Ziele des Gesetzes

Das Hauptziel des BFSG ist die Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben. Barrierefreiheit wird nicht länger als optionales Extra verstanden, sondern als gesetzliche Verpflichtung für viele privatwirtschaftliche Akteure. Das Gesetz definiert Menschen mit Behinderungen dabei sehr breit als Personen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können.

European Accessibility Act (EAA) als Grundlage

Das BFSG ist keine rein nationale Initiative, sondern basiert auf dem European Accessibility Act (EAA). Diese EU-Richtlinie schafft einheitliche Barrierefreiheitsanforderungen für eine ganze Reihe von Produkten und Dienstleistungen in der gesamten Europäischen Union. Durch die Umsetzung in nationales Recht wird sichergestellt, dass Unternehmen in allen Mitgliedsstaaten ähnliche Standards erfüllen müssen, was den Wettbewerb fair gestaltet und den Handel erleichtert.

Für wen gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?

Eine der drängendsten Fragen für Unternehmer ist, ob sie vom neuen Gesetz betroffen sind. Grundsätzlich gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für die meisten Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher (B2C) anbieten. Das Gesetz nimmt dabei verschiedene Wirtschaftsakteure in die Pflicht.

Betroffene Unternehmen und Sektoren

Folgende Gruppen müssen die Regelungen des BFSG beachten:

  • Hersteller: Unternehmen, die Produkte herstellen und unter eigenem Namen vermarkten.
  • Händler: Jedes Unternehmen in der Lieferkette, das ein Produkt auf dem Markt bereitstellt.
  • Importeure: Unternehmen, die Produkte aus Nicht-EU-Ländern in die EU einführen.
  • Dienstleistungserbringer: Anbieter von Dienstleistungen für Verbraucher.
  • Besonders relevant ist das Gesetz für den E-Commerce. Online-Shops, die sich an Endverbraucher richten, fallen klar unter den Anwendungsbereich des Gesetzes. Aber auch viele andere Websites, die Dienstleistungen anbieten oder Produkte präsentieren, sind betroffen.

    Die wichtige Ausnahme für Kleinstunternehmen

    Das Gesetz sieht eine wichtige Ausnahme vor, um kleine Betriebe nicht übermäßig zu belasten. Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, sind von den Pflichten des BFSG ausgenommen. Als Kleinstunternehmen gilt ein Betrieb, der:

  • weniger als 10 Personen beschäftigt und
  • entweder einen Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro erzielt oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro aufweist.
  • Achtung: Diese Ausnahme gilt explizit nur für Dienstleistungsanbieter. Kleinstunternehmen, die Produkte herstellen oder handeln, können sich nur dann auf eine Ausnahme berufen, wenn die Umsetzung der Anforderungen eine „unverhältnismäßige Belastung“ darstellen würde. Dies muss jedoch sorgfältig geprüft und dokumentiert werden.

    Welche konkreten Anforderungen stellt das BFSG an Websites?

    Das Gesetz fordert, dass Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen „in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar“ sind. Doch was bedeutet das konkret für eine Website?

    Die zentralen Normen: EN 301 549 und WCAG

    Die technischen Details werden in einer separaten Rechtsverordnung zum BFSG geregelt. Diese verweist auf harmonisierte europäische Normen, insbesondere die EN 301 549. Diese Norm wiederum basiert auf den international anerkannten Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in den Konformitätsstufen A und AA. Die WCAG definieren eine Vielzahl von Erfolgskriterien für die barrierefreie Gestaltung von Webinhalten. Sie sind in vier Prinzipien unterteilt:

  • 1Wahrnehmbar: Informationen und Bestandteile der Benutzeroberfläche müssen so darstellbar sein, dass sie von allen Nutzern wahrgenommen werden können (z.B. durch Alternativtexte für Bilder).
  • 2Bedienbar: Bestandteile der Benutzeroberfläche und die Navigation müssen bedienbar sein (z.B. vollständige Tastaturbedienbarkeit).
  • 3Verständlich: Informationen und die Bedienung der Benutzeroberfläche müssen verständlich sein (z.B. klare Sprache, konsistente Navigation).
  • 4Robust: Inhalte müssen robust genug sein, damit sie von einer Vielzahl von Benutzeragenten, einschließlich assistiver Technologien, zuverlässig interpretiert werden können.
  • Praktische Beispiele für eine barrierefreie Website

    Die Umsetzung der WCAG-Richtlinien führt zu einer Vielzahl von konkreten Verbesserungen an einer Website. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über einige wichtige Aspekte:

    BereichAnforderungPraktische Umsetzung
    Struktur & NavigationKlare und konsistente StrukturVerwendung von semantischem HTML (H1, H2, etc.), logische Menüführung, Brotkrümelnavigation.
    Bilder & MedienAlternativen für nicht-textuelle InhalteAussagekräftige Alternativtexte für alle Bilder, Untertitel und Transkripte für Videos.
    Farben & KontrasteAusreichende KontrasteSicherstellen, dass das Kontrastverhältnis zwischen Text und Hintergrund hoch genug ist (z.B. 4.5:1 für normalen Text).
    BedienbarkeitVollständige TastaturbedienbarkeitAlle Funktionen der Website müssen ohne Maus, nur mit der Tastatur, nutzbar sein.
    FormulareKlare Beschriftungen und FehlermeldungenJedes Formularfeld benötigt ein label, Fehlermeldungen müssen verständlich und leicht auffindbar sein.
    VerständlichkeitEinfache und klare SpracheVermeidung von unnötig komplizierten Sätzen und Fremdwörtern, Bereitstellung von Erklärungen für Fachbegriffe.

    Welche Pflichten haben Unternehmen über die Website hinaus?

    Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betrifft nicht nur die technische Gestaltung der Website. Es bringt auch eine Reihe von organisatorischen und informatorischen Pflichten mit sich, die je nach Rolle des Unternehmens variieren.

    Zusätzliche Pflichten für Hersteller, Händler und Dienstleister

  • Dienstleistungserbringer müssen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder auf andere Weise darüber informieren, wie ihre Dienstleistung die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt.
  • Hersteller von Produkten müssen eine technische Dokumentation erstellen, ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und ihre Produkte mit einer CE-Kennzeichnung versehen.
  • Händler haben eine Prüfpflicht und müssen sicherstellen, dass sie nur konforme Produkte anbieten.
  • Alle Wirtschaftsakteure müssen zudem eine „Erklärung zur Barrierefreiheit“ bereitstellen, die für Nutzer leicht zugänglich ist.

    Was passiert bei Verstößen gegen das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?

    Die Missachtung der neuen gesetzlichen Vorgaben kann für Unternehmen empfindliche Konsequenzen haben. Die zuständigen Marktüberwachungsbehörden können bei Verstößen nicht nur Vertriebsverbote für nicht konforme Produkte aussprechen, sondern auch Bußgelder von bis zu 100.000 Euro verhängen. Darüber hinaus besteht das Risiko von Abmahnungen durch Wettbewerber oder qualifizierte Verbraucherschutzverbände, was mit weiteren Kosten und Aufwand verbunden ist.

    Wie können Sie Ihre Website barrierefrei gestalten?

    Die Umsetzung der Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt, sondern ein kontinuierlicher Prozess. Angesichts der Komplexität der Anforderungen und der drohenden Sanktionen ist es ratsam, das Thema proaktiv anzugehen.

    Erste Schritte zur Umsetzung

  • 1Analyse des Ist-Zustands: Führen Sie einen Barrierefreiheits-Check Ihrer bestehenden Website durch. Es gibt verschiedene Online-Tools, die eine erste Einschätzung ermöglichen. Für eine detaillierte Analyse ist jedoch oft Expertenwissen erforderlich.
  • 2Prioritäten setzen: Identifizieren und beheben Sie zunächst die gravierendsten Barrieren. Konzentrieren Sie sich auf grundlegende Aspekte wie die Tastaturbedienbarkeit und Alternativtexte.
  • 3Mitarbeiter schulen: Sensibilisieren Sie Ihr Team, insbesondere Redakteure und Entwickler, für das Thema Barrierefreiheit.
  • Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen

    Für viele Unternehmen, insbesondere solche ohne eigene IT-Abteilung, kann die Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes eine große Herausforderung sein. Die Zusammenarbeit mit einer spezialisierten Webdesign-Agentur kann hier eine sinnvolle Investition sein. Experten können nicht nur die technische Umsetzung sicherstellen, sondern auch bei der Erstellung der notwendigen Dokumentationen und Erklärungen unterstützen.

    Eine barrierefreie Website ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch eine Chance. Sie erweitern Ihre Zielgruppe, verbessern die Nutzererfahrung für alle Besucher und stärken Ihr Markenimage als verantwortungsbewusstes Unternehmen. Warten Sie nicht bis zur letzten Minute – beginnen Sie jetzt mit der Planung und Umsetzung.


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    Referenzen

    [1] Lexware: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Alles Wichtige im Überblick (https://www.lexware.de/wissen/unternehmensfuehrung/barrierefreiheitsstaerkungsgesetz/)

    [2] IHK München: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Neue Pflichten für Unternehmer (https://www.ihk-muenchen.de/ratgeber/recht/werbung-fairer-wettbewerb/barrierefreiheitsstaerkungsgesetz/)

    Weiterführende Artikel

    Das Wichtigste auf einen Blick

    Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?
    Für wen gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?
    Welche konkreten Anforderungen stellt das BFSG an Websites?
    Welche Pflichten haben Unternehmen über die Website hinaus?
    Was passiert bei Verstößen gegen das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?

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